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      Technische Berufsschule Zürich

Automobil-Fachmann/-frau EFZ, Fachrichtung Personenwagen

Definition des Berufsbildes

Selbstständig Service- und Reparaturarbeiten an Motor, Fahrwerk und Antrieb ausführen sowie einfache Reparaturen in der Fahrzeugelektrik übernehmen: In diesen Bereichen sind der Automobil-Fachmann und die Automobil-Fachfrau tätig. Ebenfalls zur Ausbildung gehört die Führerprüfung, wobei der Ausbildungsbetrieb die Kosten für mindestens 15 Fahrstunden in der jeweiligen Fahrzeugkategorie übernimmt. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Volksschule und ein bestandener Eignungstest, organisiert durch die AGVS-Sektionen. Die Grundbildung dauert insgesamt drei Jahre. Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine Standortbestimmung statt. Um die berufliche Praxis und die schulische Bildung zu ergänzen, gehören überbetriebliche Kurse zur Ausbildung: im ersten Ausbildungsjahr 12 bis 16 Tage, im zweiten Jahr 16 bis 20 Tage und im letzten Jahr 12 bis 14 Tage.

Lehrdauer

3 Jahre

Unterlagen

Verordnung
Bildungsplan
Schullehrplan
Kurzfilm
 

Qualifikationsverfahren

Praktische Prüfung, theoretische Prüfung in Berufskenntnissen, selbständige Vertiefungsarbeit und Abschlussprüfung in Allgemeinbildung

Trägerverbände

Auto Gewerbe Verband Schweiz


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