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Elektroplaner/in EFZ

Bildungsverordnung vom 20. Dezember 2006

Definition des Berufsbildes

Elektroplaner/innen EFZ zeichnen sich insbesondere durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:

a) Sie projektieren elektrische Starkstromanlagen zur Energieversorgung und effizienten Engergienutzung, Schwachstrom-, Kommunikations- und Sicherheitsanlagen sowie Anlagen der Gebäudeautomation.
b) Die koordinieren und begleiten Projekte bis zur Übergabe an die Kunden und optimieren die Anlagen bei Bedarf nach der Inbetriebnahme.
c) Sie bearbeiten an ihrem Hauptarbeitsplatz im Büro mittels Zeichnungsprogramm (CAD) und Planungssoftware die Projekte. Einzelne zeichnerische Tätigkeiten führen sie auch von Hand aus.
d) Sie machen Abklärungen auf der Baustelle oder in Anlagen und halten Besprechungen mit externen Stellen ab.

Die Ausbildung der ersten Elektroplaner/innen EFZ startete im August 2007.

Lehrdauer

4 Jahre

Berufsschulunterricht 1 Tag/Woche
im 2. und 3. Semester ein zweiter Schultag alle 2Wochen

Unterlagen

Obligatorische Lehrmittel (werden durch die Lehrperson abgegeben)

Zwischenprüfung

Es fnden keine Zwischenprüfungen statt.

Gemäss Artikel 17 der Bildungsverordnung hat im zweiten Semester eine Standortbestimmung zu erfolgen.

Bei ungenügenden Leistungen in der Berufsfachschule (Berufskenntnisse und Allgemeinbildung) oder im überbetrieblichen Kurs, erfolgt zwingend eine schriftliche Mitteilung durch den jeweiligen Bildungsort an die Vertragspartner sowie die kantonale Behörde.
Nach Eingang der Mitteilung veranlasst der Berufsbildner die notwendigen Massnahmen.

Qualifikationsverfahren

Ende des 8. Semesters

Die Prüfung ist in Qualifikationsbereiche aufgeteilt:
a) Praktische Arbeit (ca. 20 Stunden)
b) Berufskenntnisse (ca. 4,5 Stunden)
c) Allgemeinbildung (nach kantonalem Reglement)

Wichtige Informationen zum Qualifikationsverfahren finden Sie unter der Hompage der Prüfungskommission PK33 der Baugewerblichen Zeichnerberufe http://pk33-qv.ch/
 

Überbetriebliche Kurse

Die überbetrieblichen Kurse haben den Zweck, zu Beginn die Lernenden in die grundlegenden Fertigkeiten des Berufs einzuführen. Später ergänzen sie die berufliche Praxis und die schulische Bildung. Die Lernenden haben die in den Kursen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Lehrbetrieb anzuwenden und zu vertiefen.
Der Besuch der Kurse ist für alle Lernenden obligatorisch. 
(gemäss VSEI Bildungsplan vom 20. Dez 2006).

Umfang
1. und 2. Lehrjahr je einen Kurs von 8 bis 12 Tagen
3. bis 4. Lehrjahr einen Kurs von 8 bis 12 Tagen
Im letzten Semester der Ausbildung fnden keine Kurse mehr statt.

Trägerverbände

VSEI/VSE: Verband Schweizerischer  Elektro-Installationsfirmen http://www.vsei.ch
KZEI: Kantonalverband Zürcher Elektro-Installationsfirmen http://www.kzei.ch
SBHI: Schweizerische Beratende Haustechnik- und Energie- Ingenieure


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