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Übersicht OrgWeb Anregungen/Verbesserung/Kritik Schulführungshandbuch Inhalt 0 - Rahmenbedingungen der Schulführung 1 - Schulleitung 2 - Berufliche Grundbildung 3 - Weiterbildungsangebot 4 - Marketing 5 - Dienste und Support 5.1 - Bewirtschaftung und Infrastruktur 5.2 - Hausdienst 5.3 - Verwaltung Dokumente und Daten 5.4 - Informatik 5.5 - Notfallorganistaion 5.6 - Verpflegung 6 - Laufende Weiterentwicklungen und Anpassungen Schulorganisationsblätter Formulare Dokumente Funktionen je Nutzergruppe

5.4      Informatik
 

An unserer Schule sollen jederzeit die für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts erforderliche ICT-Infrastruktur (TBZ-Dienste) zur Verfügung stehen. Ziel ist ein sicherer Betrieb, welcher den Zugriff auf die Dienste mit hoher Verfügbarkeit gewährleistet. Die strategische Ausrichtung ist in Weiterentwicklung der TBZ-Dienste S5.4-03 festgehalten und beruht auf den möglichen Lehr- und Lernsituationen, die es zu unterstützen gilt. Die ICT-Infrastruktur ist der Schulleitung unterstellt. Die Zuständigkeiten sind in Verantwortung und Kompetenzen D5.4-09 geregelt.

 

Der Einsatz der Informatik erfolgt nach dem Konzept Nutzung der TBZ-Dienste S5.4-01. Bei der Nutzung sind auch die Sicherheitsrichtlinien zu beachten. Betrieb, Wartung und Pflege der ICT-Infrastruktur richten sich nach S5.4-02. Die Angebote der TBZ- und Abteilungsdienste sind in D5.4-08 beschrieben. Service und Support durch den Technischen Dienst ist in Organisation Technische Dienste D5.1-03 geregelt. Der Umfang der produktiven Software auf den PCs ist in TBZ-Standard-Client D5.4-01 festgehalten (Start des Standard-PCs D5.4-10). Änderungsanträge TBZ-Standard-Client müssen mit F5.4-02 eingereicht werden.

 

Nutzungsvereinbarung für Informatikmittel der TBZ, siehe D5.4-03. Die Anleitungen zur Nutzung der Infrastruktur und den zugehörigen Geräten befinden sich auf dem Schulnetz A5.4-01 in einem Ordner des Ticket Systems.

 

Die Hinweise zur Sicherheit im WLAN an der TBZ D5.4-11A sollen die Benutzer zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Wireless-LAN der TBZ anleiten.

 

Lernende, welche kein Notebook am vorgesehenen Schultag bei sich haben, können eines tageweise mit Leihvertrag Notebook F5.4-03 ausleihen.

 

Lehrpersonen haben die Möglichkeit, unter den in Nutzungsbedingungen TBZ-Lehrernotebook D5.4-04 genannten Voraussetzungen ein Lehrernotebook zu beziehen. Die Nutzung der durch die TBZ erworbenen SW-Schullizenzen für Lehrpersonen auf ihrem privaten PC, ist in den entsprechenden Berufsschullizenzen festgehalten und kann mittels Antrag zur Nutzung F5.4-01 beantragt werden. Schülerinnen und Schüler können Ausdrucke auf Multifunktionsgeräten vornehmen (Verrechnung der Nutzung der Canon Multifunktionsgeräte D5.4-05).

 

Für die Administration wird die Nutzung (unter Berücksichtigung der erhöhten Sicherheitsbedürfnisse und des Persönlichkeits- und Datenschutzes) durch den Rektor geregelt im Rahmen der Schulleitungssitzung. Anleitungen für die Verwaltung befinden sich im Ordner A5.4-02 im Laufwerk Mbatbz$ (N:) /Allgemein.


 


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