Jede Lehrperson ist allein dafür verantwortlich, dass die für den Unterricht nötigen Lehr- und Verbrauchsmaterialien rechtzeitig vorliegen. Die Abteilungsleitungen sind insofern Ansprechpartner, als sie notwendige Kredite gutheissen oder ablehnen können. Die Transparenz über die verwendeten Lehrmittel unter mehreren an einem Lehrgang beteiligten Lehrpersonen wird durch Fachliteraturliste pro Lehrgang S3.3-01 erleichtert.
Der Lehrgangseröffnung geht eine schriftliche Einladung zum Unterrichtsstart voraus. Lehrgänge werden in der Regel durch die Abteilungsleitung eröffnet, Kurse durch den/die Kursleiter/in.
Der Unterrichtsstoff wird in Lehrgängen in Hochdeutsch vermittelt, in Kursen ausnahmsweise, wenn nicht alle Teilnehmenden das Schweizerdeutsche beherrschen. Mundart ist ausserdem statthaft, wenn die Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in hochdeutscher Sprache kein Unterrichtsziel ist.
Die Lehrpersonen planen alle Unterrichtssequenzen auf Grund des Lernzielkataloges. Als Hilfsmittel zur Unterrichtsplanung kann Formular F3.3-01 verwendet werden. Befristet angestellte Lehrpersonen reichen der Abteilungsleitung am Ende des Semesters eine Zusammenfassung über die behandelten Unterrichtsinhalte ein. Diese Übersicht auf dem Fächertagebuch F3.3-02 protokolliert zu konkreten Kalenderdaten, was im Unterricht tatsächlich behandelt wurde. Nach entsprechenden Weisungen der Abteilungsleitung steht als Alternative auch Unterrichtsplanung mit i.O.-VermerkF3.3-03 zur Verfügung. Dieses Hilfsmittel vereinigt Unterrichtsplanung und Fächertagebuch in einem Formular.
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich nach Stundenplan. In begründeten Fällen kann die Lehrperson zusammen mit der Klasse die Pausen anders festlegen, als es die Zeiten des Stundenrasters vorsehen. Selbstverständlich muss dabei die Netto-Unterrichtszeit unangetastet bleiben, ebenso Anfangs- und Schlusszeiten eines Unterrichtsblocks.
Weiter gehende Abweichungen vom Normalstundenplan (Zeiten, Orte) sind so früh als möglich, in der Regel spätestens drei Wochen davor mit der Abteilungsleitung zu vereinbaren. Aus Gründen der Erreichbarkeit und der Information besteht die Pflicht, externen Unterricht gleichermassen wie persönliche Abwesenheit in Absprache mit der Schulleitung zu organisieren.
Über die Präsenz der Lernenden wird eine Kontrolle geführt. Dazu dient die bereits erwähnte Präsenzliste.
Der hohe Stellenwert der Unterrichtsevaluation kommt in zwei separaten Schulorganisationsblättern zum Ausdruck, wovon S3.3-02 speziell die Evaluation durch die Lehrperson regelt, Evaluation sich also explizit primär als Teil des Unterrichtsprozesses versteht (Beispiel siehe F3.3-04). Die Rückmeldung zur Studierenden-Befragung durch die Lehrperson F3.3-05 geht an die zuständige Lehrgangsleitung.