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Übersicht OrgWeb Anregungen/Verbesserung/Kritik Schulführungshandbuch Inhalt 0 - Rahmenbedingungen der Schulführung 1 - Schulleitung 2 - Berufliche Grundbildung 3 - Weiterbildungsangebot 4 - Marketing 5 - Dienste und Support 5.1 - Bewirtschaftung und Infrastruktur 5.2 - Hausdienst 5.3 - Verwaltung Dokumente und Daten 5.4 - Informatik 5.5 - Notfallorganistaion 5.6 - Verpflegung 6 - Laufende Weiterentwicklungen und Anpassungen Schulorganisationsblätter Formulare Dokumente Funktionen je Nutzergruppe

5.2      Hausdienst
 
In unseren Schulhäusern gibt es neben den Rechten auch Pflichten. Die wichtigsten schulhausspezifischen Regeln, neben den üblichen Verhaltensregeln, sind in der Hausordnung D5.2-01 beschrieben. Die Regeln für die Benutzung von Unterrichtsräumen der TBZ Technikerschule sind in den Minimalstandards in Unterrichtsräumen der TBZ TS TS5.2-01 beschrieben.

Für den Zugang zu den einzelnen Räumlichkeiten muss entsprechend dem Zugangsrecht der einzelnen Person eine Übersicht erstellt werden (siehe Schlüsselabgabe S5.2-01, Schlüssel-Anforderung F5.2-01 und Schlüsselliste F5.2-02). Für die Schliessung sämtlicher Räume und Schulhäuser ist der Hausdienst verantwortlich (siehe Schliessplan A5.2-01)

Jedem Lernenden und Studierenden sowie allen Angestellten der TBZ soll ein gepflegtes Erscheinungsbild unserer Schulhäuser geboten werden. Für die Reinigung ist der Reinigungsdienst (siehe Generelles Pflichtenheft Haus-und Reinigungsdienst D5.2-02) verantwortlich. Wie der funktionell einwandfreie Zustand der Infrastruktur gewährleistet wird, ist aus dem Stellenbeschrieb Einzelne Aufgaben Haus- und Reinigungsdienst D5.2-03 und Aufgabenbereich / Pflichtenheft F5.2-03 ersichtlich. Die Kommunikation innerhalb der Schule und nach aussen wird durch eine zweckmässige Infrastruktur im Bereich Telefon, Fax, E-Mail und Postdienst gewährleistet. Der Interne Postdienst S5.2-02 wird durch den jeweiligen Hausdienst erledigt.


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