In unseren Schulhäusern gibt es neben den Rechten auch Pflichten. Die wichtigsten schulhausspezifischen Regeln, neben den üblichen Verhaltensregeln, sind in der Hausordnung D5.2-01 beschrieben. Die Regeln für die Benutzung von Unterrichtsräumen der TBZ Technikerschule sind in den Minimalstandards in Unterrichtsräumen der TBZ TSTS5.2-01beschrieben.
Für den Zugang zu den einzelnen Räumlichkeiten muss entsprechend dem Zugangsrecht der einzelnen Person eine Übersicht erstellt werden (siehe Schlüsselabgabe S5.2-01, Schlüssel-Anforderung F5.2-01und Schlüsselliste F5.2-02). Für die Schliessung sämtlicher Räume und Schulhäuser ist der Hausdienst verantwortlich (siehe Schliessplan A5.2-01)
Jedem Lernenden und Studierenden sowie allen Angestellten der TBZ soll ein gepflegtes Erscheinungsbild unserer Schulhäuser geboten werden. Für die Reinigung ist der Reinigungsdienst (siehe Generelles Pflichtenheft Haus-und Reinigungsdienst D5.2-02) verantwortlich. Wie der funktionell einwandfreie Zustand der Infrastruktur gewährleistet wird, ist aus dem Stellenbeschrieb Einzelne Aufgaben Haus- und Reinigungsdienst D5.2-03 und Aufgabenbereich / Pflichtenheft F5.2-03ersichtlich. Die Kommunikation innerhalb der Schule und nach aussen wird durch eine zweckmässige Infrastruktur im Bereich Telefon, Fax, E-Mail und Postdienst gewährleistet. Der Interne Postdienst S5.2-02wird durch den jeweiligen Hausdienst erledigt.